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Die Wohnung wird in einem funktionstüchtigen und kontrollierten Zustand übergeben. Etwaige Schäden muß der Mieter bei Übernahme anzeigen, ansonsten gehen sie zu seinen Lasten. Haustiere sind nicht gestattet. Die Wohnung ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen, Geschirr ist gespült und eingeräumt, der Müll geleert und der Kühlschrank sowie der Herd gereinigt.
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